Terms and conditions (German only) 

1. Geltungsbereich / Geschäftsbedingungen des Kunden

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern des Hostels zur Beherbergung sowie alle für die Gäste erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der Pegasus Hostel GmbH.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gäste finden keine Anwendung, außer dies wurde schriftlich vom Hostel bestätigt.

2. Vertragsabschluss / Überlassung an Dritte

2.1. Vertragspartner sind der Gast und die Pegasus Hostel GmbH.

2.2. Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Hostels an den Gast zustande.

2.3. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

2.4. Hat ein Dritter für den Gast den Vertrag geschlossen, haftet er der Pegasus Hostel GmbH als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelvertrag.

3. Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Pegasus Hostel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pegasus Hostel GmbH zu zahlen. Die gilt auch für vom Gast veranlaßte Leistungen und Auslagen der Pegasus Hostel GmbH an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein, es sei denn, dies wird gesondert ausgewiesen.

3.4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hostel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.

3.5. Umbestellungen (Änderung der Anzahl der gebuchten Betten/Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hostels) berechtigen das Hostel, abweichende Preise zu verlangen.

3.6. Rechnungen des Hostels sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen sowie Mahngebühren zu erheben. Dem Gast bleibt der Nachweise eines niedrigen, dem Hostel des einen höheren Schadens vorbehalten.

3.7. Das Hostel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung der Gesamtrechnung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung kann im Vertrag vereinbart werden. Der Übertrag der offenen Rechnungssumme ist spätestens bei Anreise in bar, mit EC, VISA oder Mastercard zu zahlen!

3.8. Der Gast kann nur mit unstreitigen und rechtskräftigen festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hostels aufrechnen oder mindern.

3.9. Für Rücklastschriften belasten wir 25,- €, für Zahlung mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) erheben wir eine Gebühr von 4% von der gesamten Rechnungssumme.

4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

4.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Betten/Zimmer.

4.2. Gebuchte Betten/Zimmer stehen dem Gast spätestens ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hostel gebuchte Betten/Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig vergeben, ohne daß der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.

4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Betten/Zimmer dem Hostel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, mindestens jedoch 10,- €, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, daß kein oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Etwaige Ersatzansprüche des Hostels bleiben vorbehalten.

5. Änderungen

Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung ab dem Zeitpunkt der Reservierung möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziffer 3.4. berechnet.

6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

6.1. Stornofristen: Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornofristen:

Gruppen ab 10 Personen
  • bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei
  • bis 6 Wochen vor Anreise 30% des vereinbarten Gesamtpreises
  • bis 2 Wochen vor Anreise 50% des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab dem 4. – 2. Tag vor Anreise 75% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • ab dem 1. Tag vor Anreise 85% des vereinbarten Gesamtpreises
Individualreisende bis 10 Personen:
  • bis zwei Tage vor Anreise 18.00 Uhr (Ortszeit Hostel) kann die Buchung kostenlos storniert werden
  • Sollte später als 48h Stunden vor Anreise storniert werde, so fällt eine Gebühr von 50% des Gesamtbetrages an. Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen innerhalb von 2 Tagen vor Anreise
  • Wurden Rabatte, Specials oder Sonderangebote über Onlinebuchungsportale gebucht, sind diese nicht stornierbar

6.2. Ein Rücktritt des Gastes von mit der Pegasus Hostel GmbH geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung der Pegasus Hostel GmbH. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

6.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern rechnet das Hostel dem Gast die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendung an. Dabei steht es dem Hostel frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Gast ist dann verpflichtet, 80% eines vereinbarten Preises, mindestens 100% der Übernachtung der ersten Nacht für die Beherbergung zu zahlen.

6.4. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu 100% zu bezahlen.

6.5. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziff. 6. entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hostel zu vertreten hat.

6.6. Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- und Bearbeitungsgebühr können im Falle einer Stornierung der Buchung nicht erstattet werden.

7. Rücktritt des Hostels

7.1. Sofern eine endgültige Bestätigung des Vertrages von Seiten des Gastes noch nicht vorliegt, das heißt die Reservierungen nur optioniert wurden, ist die Pegasus Hostel GmbH ihrerseits berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.

7.2. Wird eine vom Hostel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen (z.B. Insovenz, etc.), falls Zimmer unter falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Hostels zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden oder falls der Gast gegen Ziffer 2.4 dieser Bedingung verstößt.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1. Soweit das Hostel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt es sich im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt das Hostel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei.

8.2. Der Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hostels bedarf dessen schriftliche Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretender Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hostels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hostel diese nicht zu vertreten hat. Die, durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hostel pauschal erfassen und berechnen.

8.3. Der Gast ist nur mit Zustimmung des Hostels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlußgebühr verlangen.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hostels

9.1. Der Gastwirt haftet gemäß Artikel 702 BGB nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,- €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,- € der Betrag von 800,- €.

9.2. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Haus. Das Hostel übernimmt keine Bewachung- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostel. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Kunden.

9.3. Ansonsten haftet das Hostel – außer in Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

9.4. Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Gruppen wird eine Begehung der Zimmer durch das Rezeptionsteam durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen, verlorengegangener Schlüssel werden in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Anreise in bar zu bezahlen oder werden von der Kaution abgezogen. Für aufbewahrtes Gepäck, sowie Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des Hostels abgestellt werden, übernimmt das Pegasus Hostel keine Haftung.

10. Mitwirkungspflicht

10.1. Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich den Mitarbeitern des Hostels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt Anspruch auf Minderung nicht ein. 10.2. Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hostel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. Hausordnung

11.1. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Pegasus Hostel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Zimmer/Betten werden Stornogebühren entsprechend der Stornoregelung fällig.

11.2. Desweiteren ist das Pegasus Hostel berechtigt, bei Verstoß gegen die Hausordnung mit der Konsequenz des Verlustes andere Gäste (Vorzeitige Abreise etc.), das dem Gast/der Gruppe in Rechnung zu stellen beziehungsweise von der Kaution abzuziehen.

11.3. Bitte beachten Sie das Hausrecht der Pegasus Hostel GmbH: Ohne Einwilligung der Hostelleitung ist es Ihnen nicht gestattet, innerhalb des Hostels Fotos oder Videos von den Räumlichkeiten, der Einrichtung, des Personals etc. anzufertigen, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder im Internet öffentlich zugänglich zu machen (z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Internetportalen etc.). Ohne Einwilligung der Pegasus Hostel GmbH zulässig ist die Anfertigung von Fotos oder Videos von Gästen ausschließlich für den privaten Gebrauch für persönliche Fotoalben, wenn die Räumlichkeiten und die Einrichtung des Hostels lediglich Beiwerk, d.h. als nicht bestimmender Bestandteil des Bildes im Hintergrund zu sehen sind. Dabei hat der Gast jedoch die Persönlichkeitsrechte der anderen Gäste zu beachten.

12. Schlußbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pegasus Hostel GmbH.

12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pegasus Hostel GmbH.

12.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

12.5. Sollten einzelne Bestimungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.